Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ausführung
von Arbeiten an Fahrzeugen und für Kostenvoranschläge
Firma Heyde Karosseriebau Niederauer Str. 4 01662 Meißen
(Kfz-Reparaturbedingungen – unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Karosserie- und Fahrzeugtechnik, Friedberg/Hessen)
Ausschließliche Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB)
Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende
oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen
des Vertragspartners, nachfolgend Kunde genannt, erkennen
wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich
ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten
auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren
Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden
die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
Dasselbe gilt auch für Lieferungen und Leistungen an uns, für den
Fall unserer vorbehaltlosen Annahme der Ware. Alle Vereinbarungen,
die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses
Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
Wir erbringen die im Einzelnen spezifizierte Lieferung oder
Leistung zu den nachfolgend abgedruckten Bedingungen.
- Angebot, Angebotsunterlagen, Kostenvoranschlag, Vertragsabschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend.
- Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es
eines schriftlichen spezifizierten Angebotes oder Kostenvoranschlages.
An dieses Angebot / Kostenvoranschlag sind wir vier
Wochen gebunden, soweit nicht eine kürzere Bindungsfrist vereinbart
wird.
- Die für die Erstellung des Angebots/Kostenvoranschlags erbrachten
Leistungen können dem Kunden nur dann berechnet
werden, wenn dies im Einzelfall schriftlich vereinbart ist. Die Kosten
für die Erstellung des Angebots/Kostenvoranschlags werden
im Falle des Vertragsschlusses auf die dann entstehenden Kosten
angerechnet.
- Gegenüber dem Kunden gilt, dass der von ihm unterzeichnete
Auftrag ein bindendes Angebot ist. Wir sind berechtigt, dieses
Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Überreichung oder
Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem
Kunden innerhalb dieser Frist die vertragliche Leistung zu erbringen.
- Der Umfang der Lieferung oder Leistung und der Gesamtpreis
richten sich nach den Angaben in der Auftragsbestätigung. Wir
geben grundsätzlich keine Garantien, sofern sie nicht ausdrücklich
schriftlich vereinbart sind.
- Tritt der Kunde nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurück oder
löst sich anderweitig vom Vertrag, so haben wir Anspruch auf
pauschalisierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Preises
oder der vereinbarten Vergütung. Der Schadensersatz ist höher
oder niedriger anzusetzen, wenn von uns ein höherer oder vom
Kunden einen geringerer Schaden nachgewiesen wird.
- Der Kunde ermächtigt uns, Unteraufträge zu erteilen und Probe – und
Überführungsfahrten durchzuführen.
- Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung
zu verlangen.
III. Preise, Zahlungsbedingungen, Rücktritt
- Unsere Preise bei gewerblichen Kunden sind Nettopreise. Die
Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung
in ihr gesondert ausgewiesen. Für Verbraucher
geben wir Endpreise an. Unsere Preise gelten ab unserem Geschäftssitz.
Zölle, Abgaben, Verpackung, Versandkosten und
Versicherungen sind gesondert zu zahlen. Vereinbarte Nebenleistungen
werden zusätzlich berechnet.
- Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu
ändern, wenn frühestens vier Monate nach Abschluss des Vertrages
deutliche Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen eintreten,
insbesondere bei außerhalb unserer Kontrolle stehender
Preisentwicklungen, (z. B. Transportkosten, bei Material- oder
Herstellungskosten auch unserer Lieferanten, u.a.). Diese werden
wir auf Verlangen nachweisen.
- Skonto- oder Rabatt-Zusagen gelten nur, sofern sie schriftlich
vereinbart werden.
- Im Versicherungsfall gilt: Der Kunde wird die Reparaturkosten
gegenüber dem Reparaturbetrieb selbst ausgleichen soweit
eine Zahlung durch das Versicherungsunternehmen an den Reparaturbetrieb
nicht oder nicht in voller Höhe der Reparaturkosten erfolgt.
Dies gilt auch für den Betrag der gesetzlichen MwSt. im Falle der
Vorsteuerabzugsberechtigung des Kunden.
- Mit der Ablieferung oder der Abnahme des Auftragsgegenstandes
und der Aushändigung der Rechnung ist der vereinbarte
Preis sofort in bar oder EC-cash zur Zahlung fällig. Abweichende Regelungen
sind schriftlich zu vereinbaren.
- Falls der Kunde seiner Zahlungspflicht nach der Bestimmung II.
nicht nach Fälligkeit vollständig nachkommt, sind wir berechtigt,
nach erfolglosem Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen
Frist vom Vertrag zurückzutreten.
Alternativ zu unseren Rücktrittsrechten können wir vom Kunden
Sicherheit verlangen. Mit der Ausübung dieser Rechte ist kein
Verzicht auf weitere uns zustehende Rechte und Ansprüche verbunden.
- Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde nur dann aufrechnen,
wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten
oder von uns schriftlich anerkannt sind. Außerdem ist er
zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt,
als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.
- Wenn eine berechtigte Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen
Zahlungen des Kunden von ihm nur in einem Umfange zurückgehalten
werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu
den aufgetretenen Mängeln stehen.
- Lieferung, Fertigstellung, Abnahme und Erfüllung
- Unsere Liefer- oder Fertigstellungstermine sind grundsätzlich
nur annähernd und unverbindlich. Sie sind nur dann verbindlich,
wenn sie schriftlich so bezeichnet wurden. Der Beginn des von
uns angegebenen Liefer- oder Fertigstellungstermins setzt die
Abklärung aller technischen Fragen voraus. Ändert oder erweitert
sich der Auftragsumfang gegenüber dem ursprünglichen
Auftrag, dann haben wir dem Kunden unverzüglich unter Angabe
der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin im Sinne der Bestimmung
IV 1. Sätze 1 und 2 zu nennen.
- Wir haften unbeschadet der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen
uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit,
die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung
unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen
beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach
dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle
Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen
sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder
unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der
Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie
abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser
Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten
Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar
an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das
Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits-
und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
- Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit
verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung
solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung
des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalspflichten).
Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer
Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar
sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher
Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den
Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch,
soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten
und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
- Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur
des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit
unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Halten wir bei Aufträgen, welche die Instandsetzung eines Fahrzeuges
zum Gegenstand haben, einen schriftlich verbindlich zugesagten
Fertigstellungstermin länger als 24 Stunden schuldhaft
nicht ein, so haben wir dem Auftraggeber ein möglichst gleichwertiges
Ersatzfahrzeug kostenlos zur Verfügung zu stellen oder
80 % der Kosten für eine tatsächliche Inanspruchnahme eines
möglichst gleichwertigen Mietfahrzeuges zu erstatten. Der Auftraggeber
hat das Ersatz- oder Mietfahrzeug nach Meldung der
Fertigstellung des Auftragsgegenstandes unverzüglich zurückzugeben;
weitergehender Verzugsschadenersatz ist ausgeschlossen,
außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
oder in Fällen der Ziffern 2. Und 3. Dieser Bestimmung.
- Höhere Gewalt, insbesondere durch Sturm-, Feuer-, Hochwasser
oder sonstigen Umweltschäden oder bei uns oder unseren
Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, z.B. durch Energiemangel,
Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Komponenten
und sonstiger Materialien, Importschwierigkeiten, Betriebs-
und Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, die uns
ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den
Auftragsgegenstand zum vereinbarten Termin fertig zu stellen
oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verlängern die
oben genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch
diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Wir haben darüber
den Kunden unverzüglich nach Bekannt werden des Ereignisses
zu informieren.
Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten,
sind sowohl der Kunde als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden sind
ausgeschlossen.
- Nach Erfüllung unserer Liefer- oder Leistungsverpflichtung wird
dem Kunden die Fertigstellung des Auftragsgegenstandes angezeigt
Die Abholung erfolgt am Geschäftssitz der Firma.
- Wünscht der Kunde die Überführung des Auftragsgegenstandes,
erfolgt dies auf seine Kosten und Gefahr. Dies gilt nicht für
Verbraucher.
- Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber
erfolgt in unserem Betrieb, soweit nichts anderes vereinbart
ist.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegen-stand innerhalb
von 1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige abzuholen.
Bei Auftragsarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages
ausgeführt werden, verkürzt sich die Abholfrist auf 2 Arbeitstage.
Nach Fristablauf endet die Haftung der Firma für den zufälligen
Untergang des Auftragsgegenstands.
- Bei Abnahmeverzug können wir die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr
berechnen. Der Auftragsgegenstand kann unserem
Ermessen nach auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten
und Gefahren der Aufbewahrung gehen vollständig zu Lasten
des Auftraggebers.
- Sachmängelhaftung, Verjährung, Schiedsstelle
- Der Kunde hat den Auftragsgegenstand unverzüglich auf Sachmängel
zu untersuchen. Geschieht dies nicht, gilt dieser als vertragsgemäß
geliefert. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur für
offensichtliche ohne weiteres erkennbare Mängel. Mängelansprüche
des Unternehmers setzen voraus, dass er seiner Untersuchungs-
und Rügepflicht ordnungsgemäß nachgekommen
ist.
- Bei nicht rechtzeitiger Anzeige ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs
insoweit ausgeschlossen. Zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge.
- Soweit ein Mangel des Auftragsgegenstandes vorliegt, leisten
wir bei einem Unternehmer für Mängel zunächst nach unserer
Wahl Gewähr durch Nachbesserung.
Im Falle der Mangelbeseitigung tragen wir die dazu erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten, aber nur soweit sich diese nicht dadurch
erhöhen, dass der Auftragsgegen-stand nach einem anderen
Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich
nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere
bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein
Rücktrittsrecht zu.
- Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Mängelansprüche,
wenn uns oder unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft oder wir
schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Liegt
keine vorsätzliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung
vor, ist die Schadensersatzhaftung aber in diesen Fällen auf
den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
beschränkt. Bei Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlichen
Bestimmungen zum Schadenersatz.
Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit sowie arglistigem Verschweigen von Mängeln
oder der Übernahme einer Garantie für Beschaffenheit
der Sache bleiben sämtliche gesetzlichen Rechte des Auftraggebers
unberührt.
- Ist Gegenstand des Auftrages die Lieferung herzustellender oder
zu erzeugender beweglicher Sachen und ist der Kunde ein
Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, der bei Abschluss
des Vertrages in Ausübung seiner selbständigen beruflichen,
gewerblichen beziehungsweise hoheitlichen oder fiskalischen
Tätigkeit handelt, verjähren Mängelansprüche des
Kunden innerhalb eines Jahres ab Ablieferung. Ist der Kunde
in solchen Fällen ein Verbraucher, so verjähren die Mängelansprüche
nach den gesetzlichen Regeln.
- Die Verkürzung der Verjährung gemäß Abs. 1 und Abs. 2 gilt
nicht bei Haftung für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte
Schäden und Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit sowie arglistigem Verschweigen
von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie
für Beschaffenheit der Sache. Dieser vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung des Auftragnehmers steht die eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
- Grundsätzlich übernehmen wir keine Gewährleistung für Schäden,
die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung,
fehlerhafte Montage oder fehlerhafte Inbetriebsetzung durch
den Kunden oder Dritte, durch versäumte Wartungsarbeiten,
wenn diese vom Hersteller empfohlen wurden, durch normale
Abnutzung und normalen Verschleiß, und die durch ungeeignete
Betriebsmittel und durch ungeeignete Austauschwerkstoffe
verursacht wurden. Für diese Schäden übernehmen wir
nur dann Gewährleistung, wenn diese Schäden durch unser
Verschulden verursacht wurden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen
des Abschnitts IV Ziffern 2. bis 4.
Natürlicher Verschleiß schließt Sachmangelansprüche aus.
- Wird der Vertragsgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig,
ist der Kunde verpflichtet, den Schaden so gering
wie möglich zu halten. Im Rahmen dessen soll er uns unverzüglich
informieren. Er hat uns Gelegenheit zu geben, ihm einen
nächstgelegenen anerkannten dienstbereiten Betrieb zur
Beseitigung der Betriebsunfähigkeit zu benennen. Dort ersetzte
Teile werden unser Eigentum. Wir ersetzen die notwendig erforderlichen
Kosten für die Beseitigung der Betriebsunfähigkeit.
- Sollte Streit über Vorliegen eines Sachmangels entstehen,
kann im gegenseitigen Einvernehmen eine Schiedsstelle des
Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerks angerufen werden.
Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die
Dauer des Verfahrens gehemmt.
Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits
der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während
eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die
Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
- Gesamthaftung
- Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in V. vorgesehen,
ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs – außer, dass uns Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann, ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden
bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen
oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von
Sachschäden gemäß § 823 BGB.
Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit.
- Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen
oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf
die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Soweit unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung
unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
VII. Eigentumsvorbehaltssicherung, Verwertung, Pflichten gegen
Dritte
Wir behalten uns das Eigentum an eingebauten Teilen, Zubehör und
Aggregaten bis zum unanfechtbaren vollständigen Eingang aller
Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Im
Falle eines Kontokorrentverhältnisses bezieht sich der Vorbehalt auf
den anerkannten Saldo.
VIII. Erweitertes Pfandrecht, Zurückbehaltungsrecht
- Uns steht wegen unserer Forderung ein Pfandrecht sowie ein
allgemeines Zurückbehaltungsrecht an den aufgrund des Auftrages
in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu.
- Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher
durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen
Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand
in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche
aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche
Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger
Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber
gehört.
- Datenerhebung und -verwendung zur Vertragsabwicklung
Wir verarbeiten und nutzen die von Ihnen schriftlich angegebenen
personenbezogenen Daten, insbesondere zu Name,
Anschrift, Telefon, Fax Mail oder Handy in Verbindung mit den
technischen Daten Ihres Fahrzeugs zur ordnungsgemäßen Abwicklung
des zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses (insbesondere
Übermittlung an Versicherer, Sachverständige, Prüfdienstleister
sowie Mietwagenfirmen) und, sowie dies gesetzlich
notwendig ist, z.B. zur Einhaltung von Vorlagefristen gegenüber
dem Finanzamt.
- Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Für Verträge mit Kaufleuten und juristische Personen des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen
gilt als vereinbart: ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz; auch für
Wechsel- und Scheckprozesse. Dasselbe gilt für Verbraucher,
die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, deren gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, oder
die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegen.
- Salvatorische Klausel, Schriftformerfordernis
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder
undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam
oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des
Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen
oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame
und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen
Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien
mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung
verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten
entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft
erweist.
- Änderungen des Vertrags und Abweichungen von diesen AGB
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für
die Aufhebung des vorstehenden Schriftformerfordernisses.
Stand: 02/2017